Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen)

Bei den Kindervorsorgeuntersuchungen handelt es sich um ein diagnostisches Verfahren zur Überprüfung sowohl des körperlichen als auch des mentalen Zustandes des Kindes. Dabei soll bestimmt werden, ob der Entwicklungszustand altersgerecht und als angemessen beurteilt werden kann.

Während die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 und U2 meist in der Regel noch im Krankenhaus stattfinden, werden die U3 bis U 11 in dem meisten Fällen von Kinder- und Jugendmedizinern durchgeführt, sodass eine hohe fachliche Kompetenz bei der Untersuchung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden kann.

Ziel dieser Vorsorgeuntersuchungen ist die frühe Erkennung einer möglichen Störung, sodass das Risiko einer Verschlimmerung der vorliegenden Störung und die Wahrscheinlichkeit für weitere Folgeschäden gesenkt werden kann. Beim Vorliegen einer körperlichen oder mentalen Störung des Kindes besteht so die Möglichkeit des schnellen therapeutischen Eingreifens auf Seiten des Arztes.

Neben der Überprüfung des geistigen und körperlichen Zustandes lässt sich auch bei einer Kindervorsorgeuntersuchung eine Beurteilung einer vorliegenden Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes machen. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben des behandelnden Arztes, die Teilnahme an einer Kindervorsorgeuntersuchung im Kinderuntersuchungsheft zu dokumentieren.

Zu folgenden Zeitpunkten erfolgt die U-Untersuchung:

Zeitpunkt der Untersuchungen Welche Untersuchungen Wer zahlt?
direkt nach der Entbindung U1 gesetzliche Krankenkasse
3. bis 10. Lebenstag U2 gesetzliche Krankenkasse
4. bis 5. Lebenswoche U3 gesetzliche Krankenkasse
3. bis 4. Lebensmonat U4 gesetzliche Krankenkasse
6. bis 7. Lebensmonat U5 gesetzliche Krankenkasse
10. bis 12. Lebensmonat U6 gesetzliche Krankenkasse
21. bis 24. Lebensmonat U7 gesetzliche Krankenkasse
34. bis 36. Lebensmonat U7a gesetzliche Krankenkasse
46. bis 48. Lebensmonat U8 gesetzliche Krankenkasse
60. bis 64. Lebensmonat U9 gesetzliche Krankenkasse
7 bis 8 Lebensjahre U10 muss selbst bezahlt werden
9 bis 10 Lebensjahre U11 muss selbst bezahlt werden
12 bis 14 Lebensjahre J1 gesetzliche Krankenkasse
16 bis 17 Lebensjahre J2 muss selbst bezahlt werden
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